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Ab dem 02.05.2024 werden die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Görlitz wie folgt geändert:
Allgemeine Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Geschäftsstellen für Entschädigung der Zeugen, ehrenamtlichen Richter und für Zahlungen nach der VwV Reiseentschädigung
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Montag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag
Termine nur nach Vereinbarung und in Eilfällen. Am Mittwoch werden Telefonate nur in Ausnahmefällen entgegengenommen.
Öffnungszeiten der Zahlstelle
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Montag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
geschlossen
Die notwendigen Sicherheitskontrollen am Eingang können zu Wartezeiten führen. Bitte denken Sie daran, wenn Sie das Justizgebäude aufsuchen.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Amtsgericht Görlitz ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.
Nachtbriefkasten:
Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang.