Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben stets ein „offenes Ohr“ für Ihre Wünsche und Probleme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß seitens der im Büro tätigen Rechtsanwaltsfachangestellten und Auszubildenden keine allgemeinen Rechtsauskünfte sowie konkrete Auskünfte zu den jeweiligen Akten gegeben werden dürfen.
Sollte diesbezüglich ein Wunsch bestehen, besteht die Möglichkeit, einen Rückrufwunsch durch den bearbeitenden Rechtsanwalt zu äußern.
Sollten allgemeine Terminfragen oder Rückinformationen zu konkreten Akten bestehen, wird höflich darum gebeten, unser konkretes Aktenzeichen (Beispiel: 180/08) zu benennen, damit die konkrete Akte schnell zugeordnet werden kann. |